Diese Website wird von der „Fabian Kalsow GmbH (nachfolgend "FKG " genannt), Gewerbepark
"Neustädter Bucht", Wagrienring 20, 23730 Sierksdorf, betrieben. Für sämtliche Darstellungen,
Buchungen und die Nutzung der Website und seiner Produkte / Erlebnisse gelten diese "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" (AGB). Sie sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung
behält sich die FKG vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderungen
muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.
§2 Leistungsbeschreibung Website
(1)Die FKG betreibt dieses Internetportal zur Vermittlung von Erlebnissen und zum Verkauf von
Tickets. Die Angebote erstellt die FKG und präsentieren sie auf der eventyacht.de Webseite.
(2)Der Preis für ein Erlebnis wird im Online-Shop zusammen vor der Bestellung als
Gesamtpreisausgewiesen.
(3)Die FKG ist ständig bemüht, die auf ihrem Portal präsentierten und angebotenen Erlebnisse
korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die FKG bemüht sich um fortlaufende Aktualisierung
der Beschreibungen auf ihrer Website.
(4)Die hier verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen
Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen,
Orte u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Inhalte/Artikel können mitunter in ihrer
tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Gestaltung (z. B. Aufdrucke) von der Bilddarstellung
abweichen, bleiben in Ihrem Wert jedoch identisch.
(5)Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als
Anhaltspunkte. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern
absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die auf diesem Internetportal
angegebenen Zeiten und die Dauer können variieren und sind daher unverbindlich.
(6)Der Kaufvertrag (Gutschein/ Ticket) zwischen der FKG und dem Kunden (Käufer) kommt dadurch
zustande, dass der Kunde/Käufer im Bestellvorgang (Online-Shop) die AGB, den Haftungsausschluss
und die Datenschutzerklärung akzeptiert und die Bestellung online abschickt. Das Angebot der FKG
wird damit angenommen. Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine der FKG. Mit dem Erwerb
eines Tickets haben Sie der FKG alle Eckdaten zu übermitteln. Änderungen sind einerseits von FKG an
den Kunden (Käufers), aber auch von Kunde an FKG schriftlich mitzuteilen.
§3 Ticket
(1) Ein Ticket berechtigt Sie oder eine beliebig andere (geeignete) Person zur Buchung und
Durchführung der Mitfahrt bei der FKG. Es gelten dafür der im Ticket vorgesehene Preis und die bei
der Buchung ersichtlichen Bedingungen.
(2) Ein Ticket kann nur an den von dem Käufer bestellten Termin eingelöst werden.
(3) Sollte der Kunde ein anderes Ticket wünschen, welches teurer ist, als das bezahlte, so ist der
entsprechende nur der Differenzbetrag vor Umtausch an die FKG zu entrichten. Sollte das neue
Ticketgünstiger sein als das ursprüngliche Ticket, bekommen Sie automatische einen Wertgutschein
über den Differenzbetrag. Der Wertgutschein ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
§3.1 Einlösung von Tickets
(1)Durch den Kauf eines Tickets bei der FKG erwerben Sie das Recht zur Inanspruchnahme einer
bestimmten Leistung (Erlebnis) bei der FKG (Veranstalter). Die Tickets sind übertragbar und können
von einer beliebigen (jedoch für das jeweilige Erlebnis geeigneten) Person eingelöst werden.
(2)Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit dem Erlebnispartner abzustimmen und
sich über anfallende Gebühren zu erkundigen, die im Falle von Terminverschiebungen oder
kurzfristigen Absagen anfallen können. Werden solche Gebühren fällig, sind sie vom Teilnehmer
direkt an den Veranstalter zu entrichten.
§4 Preise
(1)Der angebotene Preis für Tickets ist bindend. Alle angegebenen Preise für Tickets sind Endpreise.
Zusätzlich zu den benannten Preisen fallen keine weiteren Kosten an, sofern sie keinen
Ticket/Gutscheinversand wünschen.
(2)Die bestellten Tickets müssen per Vorkasse auf das angegebene Bankkonto innerhalb von 10
Tagen nach Buchung bezahlt werden.
(3)Sollte ein Ticket kurzfristig gekauft werden (3 Tage vor Antritt der Tour), so ist der Betrag direkt
vor Ort an den Veranstalter zu entrichten.
(4)Nach Erhalt des Zahlungseingangs erfolgt eine Bestätigung per E-Mail an den Kunden (Käufers).
Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets übernimmt die FKG keine Haftung für eine möglicherweise
unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheines.
§5 Verfügbarkeit
(1)Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen
Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) finden Sie in den einzelnen
Erlebnisbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie i.d.R. selbst mit der FKG ab, die Ihnen
verfügbare Termine mitteilen wird.
(2)Die Buchung bei der FKG (Terminabstimmung) ist mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin
vorzunehmen.
(3)Für Ferien-oder Wochenendzeiten ist eine noch längere Vorlaufzeit empfehlenswert. Die
verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst mit der Reservierungserklärung bzw. Bestätigung durch
den Veranstalter, der FKG.
(4)Wir empfehlen, keine Reise-und Unterkunft Buchungen vorzunehmen, solange Sie keine
verbindliche Buchungs-/Terminbestätigung durch die FKG, den Veranstalter, erhalten haben. Der
Veranstalter, die FKG, kommt nicht für Aufwendungen/ Leistungen wie Reisekosten Hotel/ Pensionen
etc. auf.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den von uns zugesandten Gutschein/ Ticket mit oder
eine ausgegebene Reservierungsbestätigung. Sollten Sie ein gebuchtes/terminiertes Erlebnis nicht
antreten, verfällt der Leistungsanspruch.
(5)Der Teilnehmer verpflichtet sich dazu, mindestens 24 Stunden vor dem Erlebnis per Handy
erreichbar zu sein, um evtl. Änderungen bekannt zu geben. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich
die FKG vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
(6)Damit das Erlebnis pünktlich beginnen kann, wird der Teilnehmer mindestens 40 Minuten vor der
Veranstaltung am Treffpunkt erwartet.
Check in: 40 Minuten vor Tourbeginn
Anmeldeschluss: 15 Minuten vor Tourbeginn
(1)Die Mindestteilnehmerzahl bei jeder Tour beträgt:
10 Personen
Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, tritt die unter §9 Abs.1 & 2 genannte Regel ein.
(1.1)Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus:
- Normale Bewegungsfähigkeit
- kein Medikamenten/ Drogen- oder Alkoholeinfluss
Diese Voraussetzungen sind bei den Erlebnisbeschreibungen benannt.
(2)Nach erfolgter Buchung ist der Käufer eines Tickets / Gutscheines dafür verantwortlich, dass die
entsprechende Person, die an dem jeweiligen Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen
erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der
Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
(3)Teilnehmer unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitfahren.
Teilnehmer zwischen 12- 18 Jahren sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. bei Vorlage
einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme zugelassen. Die
Einverständniserklärung muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein, hier muss eine deutlich
erkennbare Kopie des amtlichen Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten beiliegen.
(4)Die Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Es kann
nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Veranstalter, der
FKG, abzufragen. Diese Informationen sind vom Käufer / Teilnehmer direkt beim Veranstalter
einzuholen.
(5)Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse am selben Tag nicht durchführbar sein,
können Sie den Termin zur Teilnahme am Erlebnis direkt bei der FKG kostenlos umbuchen. Die FKG
kommen in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im
Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung
(Erlebnis)entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§7 Körperliche Behinderungen
Die FKG begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen,
weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Falle möglicherweise beschwerlich oder
unmöglich sein kann. Wir bitten Sie deswegen, uns bei Ihrer Bestellung über bestehende
Behinderungen desTeilnehmers zu informieren. Die FKG wird sich in Zusammenarbeit mit dem
Kunden (Käufer) bemühen, eine individuelle Lösung zu finden.
§8 Stornierung
(1) Der Teilnehmer kann von der gebuchten Leistung zurücktreten. In diesen Fällen ist der
Teilnehmerverpflichtet, folgende Stornierungsgebühren zu übernehmen:
Bei Rücktritt bis 6 Monate: 25 %
bis vier Monate: 30 %
bis drei Monate: 50 %
bis zwei Monate: 75 %
bis zwei Wochen: 90 %
später der vereinbarten Vergütung: 100 %
(1.1)Bei nicht abgesagter/ nicht erschienener Nichtteilnahme behält sich die FKG vor, das Ticket/den
Gutschein zu 100 % zu berechnen.
(2) Die Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Für die Frist gilt das Datum des
Poststempels oder Absendung der E-Mail.
(3) Dem Teilnehmer steht es frei, in diesen Fällen dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem
tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren behält sich der Veranstalter im Falle
der Stornierung vor, anstelle der pauschalen Ersatzansprüche die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten geltend zu machen. Diese Mehrkosten werden unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaig anderweitigen Verwendung der Leistung berechnet.
(4)Für Umbuchungen nach Vertragsabschluss vom Teilnehmer entstehen bei der FKG dieselben
Kostenwie bei der Stornierung. Der Teilnehmer ist daher auch im Fall der Umbuchung verpflichtet
diese Kosten zu tragen.
§9 Absage durch den Veranstalter, Abbruch der Veranstaltung
(1) Wird die genannte Mindestteilnehmerzahl für die benannten Veranstaltungen nicht erreicht, ist
der Veranstalter berechtigt, diese bis zu zwei Tagen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
(2) Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, die Veranstaltung bei Durchführung eigener
Großveranstaltungen (Regattabegleitfahrten, Junggesellenabschiede, usw.) sowie bei ungünstigen
Wetterverhältnissen wie zum Beispiel dichtem Nebel, Gewitter, Starkregen, zu hohen Wellengang,
starker Wind (Windstärke 5 oder mehr) oder bei technischen Defekten an der Eventyacht abzusagen.
Dasselbe gilt, soweit die oben genannten ungünstigen Wetterverhältnisse lediglich vorhergesagt
sind. Die Möglichkeit zur Absage besteht lediglich dann nicht, wenn es sich dabei um kurzfristige
Störungen handelt oder die Defekte vom Veranstalter selbst verschuldet wurden.
(3) Soweit die unter (2) genannten Wetterverhältnisse während der Durchführung der Veranstaltung
auftreten, wird umgehend der nächste Hafen / Brücke angelaufen.
(4) Im Fall der Absage durch den Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn, vgl. Abs. (2), verpflichtet
dieser sich, die Absage dem Teilnehmer umgehend anzuzeigen und er hat das Recht, dem
Teilnehmereinen Ersatztermin anzubieten. Kann ein Ersatztermin nach drei genannten Terminen
nicht gefunden werden, wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr umgehend erstattet.
Hinsichtlich eines weiteren Schadenersatzanspruches gilt die Regelung des §6 Abs. 5. Wird die
Veranstaltung aus den in Abs. (3) genannten Gründen abgebrochen, gilt dasselbe, soweit die
Veranstaltung zu weniger als 50 Prozent durchgeführt werden konnte. Wurde die Veranstaltung zu
mehr als 50 Prozent durchgeführt, gilt allein die unter §6 Abs. 5 genannte Regelung.
§10Ausfall
(1)Bei Erlebnissen, bei denen bestimmten Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und
Techniken oder bestimmten Person inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme
für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behält sich die FKG das Recht vor, nach Möglichkeit
entsprechenden Ersatz zu stellen.
(2)Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die FKG das Recht der Absage des Erlebnisses, auch
kurzfristig, vor. Das Ticket behält in diesem Fall seine Gültigkeit und es wird ein Ersatztermin gestellt.
Weitergehende Ansprüche an die FKG, z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung,
etc.), sind jedoch ausgeschlossen.
§11 Verhaltensregeln
(1)Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Bootsführers/ Skipper sowie von der FKG
Teammitgliedern, die die Eventyacht und die Fahrt betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen
des Bootsführers gehören auch die an der Yacht sowie an den jeweiligen Bootsanleger angebrachten
Hinweise.
(2)Durch nicht Einhaltung der Anweisungen, behält sich die FKG das Recht vor, den jeweiligen
Mitfahrer von der Fahrt auszuschließen ohne jegliche Ersatzansprüche auf das Ticket/Gutschein.
§12 Leistungsänderungen
(1)Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnisse nach Kauf eines Tickets
erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die
Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem
gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns mitgeteilt.
(2)Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie
berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem
Internetangebot dieses Portals zu verlangen, wenn die BP ein solches Ersatz-Erlebnis anbieten kann.
§13 Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsabwicklung
entstehen (z.B. beim Ein- und Aussteigen des Bootes, Betreten des Pontons, Seebrücke, Treppe
usw.),es sei denn, dass diese vom Veranstalter oder deren Team vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind oder auf einer dem Veranstalter zurechenbaren Pflichtverletzung beruhen
und das Leben, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt worden sind.
§14 Haftung für Schäden
(1)Die Haftung der FKG für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz
von Verzugsschäden handelt (§286BGB).
(2)Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb
eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
(3)Der Teilnehmer (Kunde) verpflichtet sich im Falle von mutwilliger Beschädigung oder Schäden am
Boot, der Ausrüstung oder der Ausstattung, die durch vorsätzliche oder fahrlässiges Verhalten oder
Missachtung der Anweisungen des Bootsführers / Personal auftreten, die Kosten für die
Instandsetzung in vollem Umfang zu tragen. Dasselbe gilt für etwaige Folgekosten.
§15 Wiederverkauf
Jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Ticket ́s- auch von
Rabatt- Codes-ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch die FKG ist verboten. Für jeden
Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Verursacher der FKG eine Vertragsstrafe in Höhe
von 2.500,-€. Der Erwerber sagt verbindlich zu, Tickets und/oder Rabatt-Codes ausschließlich für
private Zwecke zu nutzen.
§16 Rabattaktionen
Rabattaktionen dienen dem Zweck der Bestellung von Einzelprodukten zu niedrigeren Konditionen.
Eine Stückelung von Rabatten ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatte, z.B. in Form von Gutscheinen,
dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrig preisige Einzelerlebnisse zukaufen, um diese
anschließend in ein hochpreisiges Erlebnis umzutauschen und damit das Stückelungsverbot zu
umgehen. Die FKG darf solche Umtausch-Anliegen ablehnen.
§17 Internet, Radio, TV ...
(1)Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass er (oder Kind) im Rahmen des
Events/Veranstaltung/ Touren fotografiert, gefilmt und/ oder interviewt wird.
(2)Die dabei entstehenden Medienprodukte (Videos, Fotos, Audios) für kommerzielle Nutzung im
Bildungsbereich verwendet werden können.
(3)Der Teilnehmer gestattet auch die digitale Archivierung, die Verarbeitung und Veröffentlichung im
Internet, Radio, TV und auf Datenträgern.
(4)Und überträgt die dafür erforderlichen exklusiven Nutzungsrechte unter Verzicht jeglicher
Vergütungsanspruchs an FK.§18 Verjährung eigener Ansprüche . Die Ansprüche der FKG auf Zahlung
verjähren abweichend von §195BG Bin fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt
§199BGB.
§18 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie der FKG gegenüber oder einem Dritten
abzugeben haben, bedürfen der Schriftform. Die gesetzlichen Regelungen zur Ausübung des
gesetzlichen Widerrufs recht werden hier natürlich nicht eingeschränkt.
§19 Schutzrechte
Die Inhalte dieser Website sowie die erforderliche und eingesetzte Software
unterliegenSchutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte
erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von der FKG oder anderer Dritter auf
dieser Websiteund auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte(z.B.
Inserenten)erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder
Gesetze geschützt sind. Ohne schriftliche Einverständniserklärung der FKG oder der betreffenden
Dritten, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht
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auch den Verlust von Daten. Die Haftung der FKG, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund
gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder
grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das
Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen
Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der
Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische
Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen
Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
§21 Haftungsausschluss
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§22 Erfüllungsort- Rechtswahl–Gerichtsstand
(1)Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort-und Zahlungsort der Geschäftssitz von der FKG. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EUMitgliedsstaat,
oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksam werden
dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von der FKG.
§23 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck
der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.